TAUERN.PLUS Steuerberatung GmbH & Co KG
Murtalstraße 488, 5582 St. Michael
E-Mail: office@tauern.plus
Tel: +43-6477-20020 | Fax: +43-6477-200-2020
Im Energiekostenzuschuss I waren ursprünglich die Monate Februar bis September 2022 als förderfähiger Zeitraum vorgesehen. Nun sind auch die Monate Oktober bis Dezember 2022 förderfähig (EKZ 1-Q4). Mit dem nichtrückzahlbaren Zuschuss werden 30 % der erhöhten Energiekosten (Preisdifferenz zum Vorjahr) der energieintensiven Unternehmen bei Strom und Erdgas abgefedert. Wenngleich die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht wurde, liegen erste Informationen vor. Neu ist im aktuellen Antragszeitraum auch, dass Wärme (Fernwärme), Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger angesehen werden. Die diesbezüglichen FAQs finden Sie hier.
In der aktuellen Phase sind von Ihnen folgende Schritte zu tätigen:
Die aktuellen FAQs weisen ausdrücklich darauf hin, dass Steuerberaterkanzleien keine Voranmeldungen und Antragstellungen mehr durchführen dürfen. Die Voranmeldung und Antragstellung müssen vom antragstellenden Unternehmen – also Ihnen – durchgeführt werden.
Sollten Sie Fragen zum Energiekostenzuschuss EKZ 1- Q4 bzw. zur Antragstellung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Kanzleikollegin Birgit Bergner MSc unter b.bergner@wtschoeberl.at oder unter 06477-20020-12. Frau Bergner hat sich auf den Energiekostenzuschuss spezialisiert und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Durch den Klick auf "akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies und unseren Datenschutzbestimmungen zu. mehr erfahren
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.