Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 %. Damit wird der bisherige Steuersatz von 10 % nahezu halbiert. Die Maßnahme soll insbesondere Haushalte entlasten und die Kosten für wichtige Lebensmittel senken.
Für Unternehmen bringt die Änderung jedoch erheblichen Anpassungsbedarf mit sich. Kassensysteme, Rechnungslegung und bestehende Verträge müssen rechtzeitig überprüft werden, um Fehler und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Welche Lebensmittel unterliegen ab 1. Juli 2026 dem Umsatzsteuersatz von 4,9 %?
Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für eine klar definierte Gruppe von Grundnahrungsmitteln. Dazu zählen insbesondere:
- Milch
- Joghurt
- Butter
- Obst
- Gemüse
- Brot
- Gebäck
- Nudeln
- Speisesalz
Voraussetzung ist, dass die Lebensmittel als Warenlieferung in Verpackungen, Behältnissen oder sonstigen Warenumschließungen abgegeben werden.
Gilt der neue Umsatzsteuersatz auch für Gastronomie und Restaurants?
Nein. Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen sind von der Steuerbegünstigung ausdrücklich ausgenommen.
Für Speisen und Getränke in Restaurants, Cafés oder ähnlichen Betrieben gelten weiterhin die jeweils vorgesehenen Umsatzsteuersätze. Die Senkung auf 4,9 % betrifft ausschließlich bestimmte Warenlieferungen von Grundnahrungsmitteln.
Für welche Lebensmittel gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 10 %?
Nicht jede Lieferung eines begünstigten Lebensmittels fällt automatisch unter den neuen Steuersatz.
Werden Grundnahrungsmittel gemeinsam mit anderen Produkten geliefert, die einem anderen Steuersatz unterliegen, kann die Begünstigung entfallen. Dies gilt selbst dann, wenn das andere Lebensmittel nur eine Nebenleistung darstellt.
Beispiele:
- Wurstsemmeln
- Kakaogetränke
- vergleichbare Misch- oder Kombinationsprodukte
Für diese Produkte bleibt weiterhin der reduzierte Umsatzsteuersatz von 10 % anwendbar.
Welche Auswirkungen hat die Steuersenkung für Haushalte?
Die Maßnahme soll Verbraucher:innen finanziell entlasten. Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass österreichische Haushalte durchschnittlich rund 100 Euro pro Jahr einsparen könnten.
Ob und in welchem Ausmaß die Entlastung tatsächlich bei den Konsument:innen ankommt, wird maßgeblich von der Preisgestaltung entlang der Lieferkette abhängen.
Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Für Unternehmen ist die Umstellung weit mehr als eine reine Tarifänderung.
Insbesondere sollten folgende Bereiche rechtzeitig geprüft werden:
- Kassensysteme und Warenwirtschaft
- Buchhaltungs- und ERP-Systeme
- Rechnungslegung
- Anzahlungen
- Leistungszeitpunkte rund um den 1. Juli 2026
- Laufende Verträge und Dauerschuldverhältnisse
- Steuerliche Zuordnung einzelner Produkte
Fehler bei der Umstellung können zu Rechnungsberichtigungen, Nachforderungen oder anderen steuerlichen Risiken führen.
Wie können Unternehmen die Umstellung auf 4,9 % Umsatzsteuer rechtssicher vorbereiten?
Eine frühzeitige Analyse aller betroffenen Prozesse und Systeme ist entscheidend.
Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen,
- welche Produkte betroffen sind,
- welche technischen Anpassungen erforderlich werden,
- ob bestehende Verträge angepasst werden müssen,
- wie Anzahlungen und Übergangsfälle zu behandeln sind.
Je früher die Vorbereitung erfolgt, desto geringer ist das Risiko von Fehlern zum Stichtag.
