Verteidigung
Wir sind Ihr Verteidiger im Finanzstrafverfahren!
Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Dabei handelt es sich um eine Form des Strafverfahrens, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.
Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. Wir können Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren verteidigen und Sie aufgrund unserer Erfahrung mit dem Ablauf der Verfahren und im Umgang mit den Finanzbehörden in dieser heiklen Situation umfassend unterstützen. Wir beurteilen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll wäre, ob es zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte, welche Risiken damit verbunden wären und – besonders wichtig – wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Verhandlungen und persönliche Einvernahmen. Wir verfassen Schriftsätze, bei mündlichen Verhandlungen halten wir das Plädoyer für Sie und ergreifen bei negativen Entscheidungen die geeigneten Rechtsmittel dagegen.
"Finanzstrafverfahren: Starke Verteidigung"
Kompetenz
Wir stellen sicher, dass das Verfahren fair abläuft und Ihre Interessen voll gewahrt bleiben
Unsere Kanzleiphilosophie: Diskretion Seriosität Dynamik Verlässlichkeit
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