Wir informieren Sie über interessante und praxisbezogene Urteile der obersten Instanzen.
Steuerfreier Mitarbeiterrabatt auch an pensionierte Mitarbeiter
Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern spezielle Mitarbeiterrabatte, so können diese lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Das EStG normiert allerdings eine Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte, soweit sie im Einzelfall 20 % des Normalentgelts nicht übersteigen oder (pro Kalenderjahr) nicht mehr als € 1.000 ausmachen. Der VwGH entschied nunmehr – entgegen den Lohnsteuerrichtlinien des BMF – dass diese Steuerbefreiung auch für Rabatte gilt, die der Arbeitgeber den ehemaligen Arbeitnehmern nach deren Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis (pensionierte Arbeitnehmer) gewährt.
VwGH zum Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung bei Betriebsaufgabe des selbständigen GmbH-Geschäftsführers
Beendet der selbständige GmbH-Geschäftsführer, der Einkünfte nach § 22 Abs 2 Z 2 EStG 1988 erzielt, seine Betätigung, liegt in Bezug auf seinen Geschäftsführungsbetrieb eine Betriebsaufgabe vor. Daher ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln, weil der Geschäftsführer seine Einkünfte durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, und eine Aufgabebilanz zu erstellen. Strittig wurde, ob die Kapitalforderung aus der Abfindung der dem GmbH-Geschäftsführer zugesagten Betriebspension in der Aufgabebilanz auszuweisen war und ob damit auf diese Kapitalabfindung die Begünstigung des Hälftesteuersatzes (aus dem Titel „Gewinn aus der Betriebsaufgabe“) zur Anwendung kommen kann. Der VwGH bejahte dies nur für den Fall, dass die Forderung aus der Kapitalabfindung der Betriebspension spätestens am Tag der Betriebsaufgabe entstanden war.