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Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Zur Abmilderung der enormen Preissteigerungen im Energiesektor, wurde das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) beschlossen. Es sollen besonders energieintensive Unternehmungen durch Zuschüsse gestützt werden. Das vorliegende Gesetz regelt dabei nur den groben Rahmen der Unterstützung. Die Detailfragen sollen im Rahmen einer Förderungsrichtlinie geklärt werden. Die Richtlinie liegt bisher noch nicht vor. Sobald nähere Informationen bekannt werden, informieren wir Sie natürlich umgehend.

Folgende Eckpunkte zur Förderung sind bekannt:

  • Förderung richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen
    Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3% des Produktionswertes belaufen.
  • Als Förderkriterium setzen Förderungswerber:innen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich Beleuchtung und Heizung im Außenbereich
  • Förderbare Kosten sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Treibstoffe nur in Basisstufe 1 förderbar)
  • Förderfähiger Zeitraum vorerst 1.2.2022 – 30.9.2022

Die Abwicklung der Förderung wird über die AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) erfolgen.

 
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