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Pendlerpauschale: Voraussetzungen, Arten und Stolpersteine

Das Pendlerpauschale ist eine steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmer:innen, denen durch den regelmäßigen Arbeitsweg höhere Kosten entstehen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt jedoch von mehreren Voraussetzungen ab. Gerade hier kommt es häufig zu Fehlannahmen, die zu Kürzungen oder Rückforderungen führen können.

Was ist das Pendlerpauschale?

Das Pendlerpauschale ist ein pauschaler Absetzbetrag, der zusätzlich zu Werbungskosten berücksichtigt werden kann. Es soll jene Arbeitnehmer:innen entlasten, deren täglicher Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Wichtig: Das Pendlerpauschale wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern nur dann, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundvoraussetzungen für einen Anspruch

1. Tatsächlicher Arbeitsweg

Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss tatsächlich zurückgelegt werden. Homeoffice-Tage, Krankenstand, Urlaub oder Dienstreisen zählen nicht als Pendeltage.

2. Mindestanzahl an Arbeitstagen

Auch Arbeitnehmer:innen, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, z.B. Teilzeitbeschäftigte oder wenn nur an einzelnen Tagen im Betrieb gearbeitet wird, können ab vier Tagen pro Monat, an denen gependelt wird, das Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Gleiches gilt für Wochenpendler:innen, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln.

  • Für das volle Pendlerpauschale, bzw. den vollen Pendlereuro müssen die Voraus­setzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.
  • Zwei Drittel können Sie absetzen, wenn Sie diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagen in einem Kalendermonat erfüllen.
  • Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagen des Monats erfüllt sind.

3. Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Die maßgebliche Entfernung ist die kürzeste zumutbare Wegstrecke (einfache Strecke).

Kleines oder großes Pendlerpauschale?

Kleines Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn:

  • öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind
  • die einfache Wegstrecke mindestens 20 km beträgt

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn:

  • öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind
  • die einfache Wegstrecke mindestens 2 km beträgt

Nicht zumutbar sind öffentliche Verkehrsmittel z. B. dann, wenn:

  • keine geeignete Verbindung besteht
  • die Wegzeit unzumutbar lang ist
  • Arbeitszeiten nicht mit dem Fahrplan vereinbar sind

Was bedeutet "zumutbar"?

Die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel wird anhand mehrerer Kriterien beurteilt:

  • tatsächliche Fahrzeit
  • Umsteigezeiten
  • Entfernung zur Haltestelle
  • Arbeitsbeginn und -ende

Diese Beurteilung erfolgt monatsweise und kann sich im Laufe des Jahres ändern.

Höhe des Pendlerpauschale

Die Höhe des Pendlerpauschale richtet sich nach:

  • Art (klein oder groß)
  • Entfernungsklasse
  • Anzahl der anspruchsberechtigten Monate

Zusätzlich kann der Pendlereuro zustehen:

  • Seit 2026: € 6 pro Kilometer einfacher Wegstrecke pro Jahr
  • unabhängig davon, ob kleines oder großes Pendlerpauschale zur Anwendung kommt

Der Pendlerrechner

Zur Ermittlung der grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen stellt das Bundesministerium für Finanzen einen -> Pendlerrechner zur Verfügung. Das dortige Ergebnis dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt.

Wichtig: Der Pendlerrechner ersetzt keine individuelle steuerliche Beurteilung, insbesondere bei wechselnden Arbeitszeiten, mehreren Arbeitsstätten oder Homeoffice-Regelungen.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Pendlerpauschale trotz überwiegendem Homeoffice
  • falsche Einschätzung der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
  • Nichtbeachtung der 11-Tage-Grenze
  • fehlende oder veraltete Pendlerrechner-Bestätigung
  • unterjährige Änderungen (Umzug, Jobwechsel) ohne Anpassung

Diese Fehler können zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führen.

Fazit

Das Pendlerpauschale ist eine wertvolle steuerliche Entlastung – aber kein Automatismus. Entfernung, Verkehrsanbindung, Arbeitszeiten und tatsächliche Pendeltage müssen korrekt beurteilt und dokumentiert werden.

Gerade bei veränderten Arbeitsmodellen, Homeoffice oder wechselnden Dienstzeiten empfiehlt sich der frühzeitige Blick auf die steuerlichen Auswirkungen.

Welche Auswirkungen das Pendlerpauschale konkret hat, hängt von Ihrer persönlichen bzw. unternehmerischen Situation ab.

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