Es bieten sich unterschiedliche Anreize zur steuerlichen Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie zwei wichtige Begünstigungen:
Gewinnfreibetrag (GFB)
Investitionen in bestimmte neue Wirtschaftsgüter ermöglichen Unternehmen, auch jenen Teil des Gewinnfreibetrages zu nutzen, der von Investitionen abhängt. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann bis zu 13 % jenes Gewinnanteils betragen, der € 33.000,00 übersteigt.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Der IFB ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen, die in das Anlagevermögens investieren. Mit dem IFB können Unternehmen einen Freibetrag von 10 % der Anschaffungskosten geltend machen. Für Investitionen in umweltfreundliche Technologien beträgt der Freibetrag 15 %.
Individuelle Beratung
Für jede der beiden genannten Investitionsbegünstigungen sind eine Reihe von Voraussetzungen und Regelungen zu beachten. Details sind jedenfalls im Zuge einer individuellen Beratung abzuklären.