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Energiekostenpauschale

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Beantragung ist bis zum 8. August 2024, 12:00 Uhr möglich.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
  • Umsatz im Kalenderjahr 2023 zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00
  • Förderhöhe wird anhand der Branche und Umsatz berechnet
  • Förderhöhe zwischen € 167,50 und € 2.685,00

Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, kann unter www.energiekostenpauschale.at abgefragt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie eine ID-Austria und einen Zugang zum Unternehmensserviceportal.

Auch finden Sie dort weitere Infos zur Antragsstellung.

Da für die Beantragung jedenfalls eine ID-Austria notwendig ist, können wir die Antragstellung nicht für Sie übernehmen. Gerne bieten wir Ihnen aber unsere Hilfe bei der Antragstellung an. Kontaktieren uns: 

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