KV-Abschluss 2026 für Hotellerie und Gastronomie: Das ändert sich ab 1. Oktober

Das Wichtigste in Kürze

Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie sowie die Gewerkschaften GPA und vida haben sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt. Er gilt österreichweit und seit 1. Oktober 2026.

  • Löhne und Gehälter: durchschnittlich rund 3 % mehr
  • Lehrlingseinkommen: durchschnittlich 3,44 % mehr
  • Prämie: einmalig bis zu 275 Euro brutto (Lehrlinge bis zu 175 Euro brutto), auszahlbar bis spätestens 31. Dezember 2026
  • Tabellen: Die endgültigen Lohn- und Gehaltstabellen sowie die Detailbestimmungen zur Prämie sind bereits veröffentlicht.

Für Arbeitgeber:innen: Die höheren Personalkosten sollten Sie in Budget- und Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Die Erhöhungen im Überblick

Gruppe Erhöhung
Löhne und Gehälter (Durchschnitt) rund 3 %
Lohn- und Gehaltsgruppe 5 3,48 %
Lehrlingseinkommen (Durchschnitt) 3,44 %

Achtung: Die Erhöhung fällt je nach Lohn- bzw. Gehaltsgruppe unterschiedlich aus. Eine pauschale Anhebung aller Bezüge um exakt 3 % lässt sich aus dem Abschluss nicht ableiten. Die konkreten Beträge finden Sie in den jeweiligen Tabellen.

Die Prämie: Wer bekommt wie viel?

Für 2026 wurde eine einmalige Prämie vereinbart. Die tatsächliche Höhe hängt von Beschäftigungsdauer, Beschäftigungsausmaß und möglichen Kürzungen ab.

Beschäftigtengruppe Prämie
Vollzeitbeschäftigte bis zu 275 Euro brutto
Teilzeitbeschäftigte anteilig nach vereinbarter Arbeitszeit
Lehrlinge bis zu 175 Euro brutto
Geringfügig Beschäftigte kein Anspruch

Voraussetzungen und Stichtage

  • Das Dienstverhältnis muss am 1. Oktober 2026 aufrecht sein.
  • Bei Eintritt nach dem 1. Mai 2026 wird die Prämie entsprechend der Beschäftigungsdauer gekürzt.
  • Für Lehrlinge gelten dieselben Stichtagsregelungen. Lehrlinge, die am 1. Oktober nach Ausbildungsende in der Behaltefrist sind, erhalten einen anteiligen Betrag für die Lehrzeit und die anschließende Beschäftigung.

Wann wird die Prämie gekürzt oder entfällt sie?

Kürzung:

  • Überzahlungen zwischen Mai und September 2026 werden zusammengerechnet und von der Prämie abgezogen.
  • Entgeltfreie Zeiten, etwa unbezahlte Karenz oder entgeltfreier Krankenstand, mindern die Prämie.

Entfall:

  • Bei geringfügiger Beschäftigung.
  • Wenn dadurch nachweislich eine andere, insgesamt günstigere Leistung verloren ginge. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall unverzüglich schriftlich informiert werden.
  • Wenn die errechnete Prämie höchstens 10 Euro beträgt.

Auszahlung und Steuer

  • Frist: spätestens 31. Dezember 2026

     

  • Sonderzahlungen: Die Prämie fließt nicht in die Bemessungsgrundlage für Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein.
  • Steuer: Eine steuerfreie Auszahlung ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 124b Z 478 lit. f EStG erfüllt sind

Checkliste für Arbeitgeber:innen

Die neuen Beträge gelten bereits. Prüfen Sie jetzt:

Gerade bei vielen Beschäftigten schlagen die höheren KV-Bezüge spürbar auf die laufenden Personalkosten durch.

Häufige Fragen

Im Durchschnitt rund 3 % seit 1. Oktober 2026. Die konkrete Erhöhung hängt von der Lohn- oder Gehaltsgruppe ab.

Im Durchschnitt um 3,44 %.

Nein. 275 Euro sind der Höchstbetrag für den Großteil der Beschäftigten. Kürzungen und Aliquotierungen sind zu beachten, Lehrlinge erhalten bis zu 175 Euro.

Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Prüfen Sie Dienstverträge und Gehaltsvereinbarungen im Einzelfall.

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