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Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022

Im Energiekostenzuschuss I waren ursprünglich die Monate Februar bis September 2022 als förderfähiger Zeitraum vorgesehen. Nun sind auch die Monate Oktober bis Dezember 2022 förderfähig (EKZ 1-Q4). Mit dem nichtrückzahlbaren Zuschuss werden 30 % der erhöhten Energiekosten (Preisdifferenz zum Vorjahr) der energieintensiven Unternehmen bei Strom und Erdgas abgefedert. Wenngleich die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht wurde, liegen erste Informationen vor. Neu ist im aktuellen Antragszeitraum auch, dass Wärme (Fernwärme), Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger angesehen werden. Die diesbezüglichen FAQs finden Sie hier.

In der aktuellen Phase sind von Ihnen folgende Schritte zu tätigen:

  • Ihr Unternehmen hatte Energiemehrkosten im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2022 in Höhe von zumindest € 2.500,00: Dann empfehlen wir Ihnen jedenfalls eine Voranmeldung für den EKZ 1-Q4 zu machen.
  • Die Beantragung erfolgt über das Onlineportal des „Austria Wirtschaftsservices“ (aws.at). Auf dieser Website finden Sie einen Button zur unkomplizierten Voranmeldung.
  • Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich bis zum 14. April 2023 online voranmelden. Sie erhalten im Anschluss an die durchgeführte Voranmeldung innerhalb weniger Tagen ein E-Mail mit der Bekanntgabe des Zeitraums, in dem Sie ihren Antrag stellen müssen. Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt analog der Vergabe der Fördermittel nach dem First come – First served Prinzip.
  • Sollten Sie Zweifel daran haben, ob die Mehrkosten hoch genug sind, raten wir Ihnen jedenfalls die Voranmeldung zu machen.

Die aktuellen FAQs weisen ausdrücklich darauf hin, dass Steuerberaterkanzleien keine Voranmeldungen und Antragstellungen mehr durchführen dürfen.  Die Voranmeldung und Antragstellung müssen vom antragstellenden Unternehmen – also Ihnen – durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen zum Energiekostenzuschuss EKZ 1- Q4 bzw. zur Antragstellung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Kanzleikollegin Birgit Bergner MSc unter b.bergner@wtschoeberl.at oder unter 06477-20020-12. Frau Bergner hat sich auf den Energiekostenzuschuss spezialisiert und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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