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Energiekostenpauschale 2022

für Kleinst- und Kleinunternehmen – ab 17.4.2023 möglich

Wie angekündigt, werden auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2022 gefördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website (www.bmaw.gv.at) Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht. Im Folgenden dazu einige wesentliche Eckpunkte

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Wesentliche Voraussetzung ist ein Umsatz zwischen € 10.000 und € 400.000 im Jahr 2022. Ausgenommen sind unter anderem Freiberuflern, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien sowie Landwirte.

Welche Zeiträume werden gefördert?

  • Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  • Februar 2022 bis 30. September 2022
  • Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Wie hoch wird die Förderung sein?

Die Förderhöhe ist abhängig von Branche und Jahresumsatz und wird auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria für jedes Unternehmen individuell berechnet. Die Förderung beträgt zwischen € 110 und € 2.475.

Ablauf der Antragstellung

Ab Montag, 17. April 2023, können sich Unternehmen bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) voranmelden. Hier sind Informationen zu finden, welche Daten für die Antragstellung nötig sind. Anträge können ab Mai 2023 (rückwirkend für 2022) gestellt werden. Für die Antragstellung wird eine Handy-Signatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) erforderlich sein.

Was können Sie bereits tun, um die Antragstellung vorzubereiten?

  • Falls noch nicht vorhanden: eine Handy-Signatur einrichten
  • Falls noch nicht vorhanden: einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) einrichten
  • Im Unternehmensserviceportal die Branchenzugehörigkeit abrufen und gegebenenfalls anpassen (ÖNACE).

Steuerberaterkanzleien dürfen keine Voranmeldungen und Antragstellungen durchführen. Die Voranmeldung und Antragstellung müssen vom antragstellenden Unternehmen – also Ihnen – durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen zum Energiekostenpauschale haben, kontaktieren Sie bitte unsere Kanzleikollegin Birgit Bergner MSc unter b.bergner@wtschoeberl.at oder unter 06477-20020-12. Frau Bergner hat sich auf das Förderwesen spezialisiert und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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