Aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden Zeiten für Klein- und Mittelbetriebe, welche das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden, beschloss der Ministerrat das sogenannte „Mittelstandspaket“. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Dieses Paket umfasst folgende konkrete Maßnahmen:
Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten
Für das Jahr 2025 soll die Umsatzgrenze der Basispauschalierung auf
€ 320.000 erhöht werden. Zusätzlich soll der Durchschnittssatz von 12 % auf
13,5 % erhöht werden.
Ab dem Jahr 2026 soll die Umsatzgrenze € 420.000 und der Durchschnittssatz 15 % betragen.
€ 320.000 erhöht werden. Zusätzlich soll der Durchschnittssatz von 12 % auf
13,5 % erhöht werden.
Ab dem Jahr 2026 soll die Umsatzgrenze € 420.000 und der Durchschnittssatz 15 % betragen.
Abschaffung der Belegausdruckpflicht
Für Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 35 soll die Belegausdruckspflicht entfallen. Es muss allerdings weiterhin – im Zeichen der Betrugsbekämpfung – sichergestellt sein, dass alle Umsätze lückenlos in den Registrierkassen erfasst werden.
NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge
Fahrzeuge der Klasse N1 sollen ab 1.7.2025 von der NoVA befreit sein.