Skip to content Skip to sidebar Skip to footer

Trinkgeldpauschale ab 1.1.2026

Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei bleiben und die für die Sozialversicherung maßgeblichen Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.1.2026 österreichweit vereinheitlicht werden.

Der Vorschlag für das monatliche Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe sieht vor:

Das tatsächlich erhaltene Trinkgeld soll künftig nicht mehr für die SV-Beitragsgrundlage herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn es im Einzelfall nachweislich (z.B. Kreditkartenzahlung) oder aufgrund einer Schätzung deutlich höher ist als das SV-Pauschale.

Diese Regelung schafft Planbarkeit für Betriebe und Schutz vor unerwarteten Nachzahlungen bei Lohnabgabenprüfungen. Für laufende Verfahren wird es eine Generalamnestie geben. Das bedeutet, dass diese Verfahren ohne SV-Nachzahlung abgeschlossen werden. Für bereits abgeschlossene Fälle, in denen Betriebe aufgrund der tatsächlich erhaltenen Trinkgelder hohe Nachzahlungen leisten mussten, wurde eine Härtefallregelung angekündigt. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Go to Top

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen