Die Regierung hat eine Einigung erzielt, wie das letzte Drittel der kalten Progression rückerstattet wird. Erfreulich ist, dass die sogenannte umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ansteigen wird.
Diese Anpassung ermöglicht es Kleinunternehmer:innen, weiterhin von der Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren, ohne einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.
Die bisherige inländische Umsatzgrenze von € 35.000 „netto“ wird auf € 55.000 „brutto“…
